GenialSozial – Deine Arbeit gegen Armut
Aus Mitteln des Projekts „genialsozial – Deine Arbeit gegen Armut“,
fördert die Sächsische Jugendstiftung weltweit Projekte, die sich der
Verbesserung der Lebensbedingungen junger Menschen widmen.
Um eine Förderung können sich gemeinwohlorientierte Organisationen bewerben,
welche der Ausschreibung entsprechend Projekte durchführen. Die
Antragstellenden Organisationen müssen einen Sitz in Sachsen haben.
Die Projekte sollen
- die Lebensbedingungen junger Menschen in Entwicklungsländern nachhaltig
verbessern.
- durch einen Träger in Sachsen(Antragsteller) und einen bewährten Partner im
Zielland umgesetzt werden.
- möglichst im Herbst des Jahres 2012 beginnen.
Antragsteller
Das Projekt muss von einer Organisation durchgeführt werden, die über
Erfahrungen im Projektaufbau bzw. der Projektumsetzung in Arbeitsfeldern der
Entwicklungshilfe und in dem betreffenden Land verfügt.
Entwicklungszusammenarbeit sollte in der Satzung benanntes Arbeitsfeld der
Organisation sein.
Die Antragstellende Organisation muss gemeinwohlorientiert arbeiten und als
gemeinnützig in Deutschland anerkannt sein.
Kirchliche bzw. christlich ausgerichtete Antragsteller müssen der Katholischen
Kirche bzw. der Evangelischen Allianz angehören.
Förderung
Vorrangig werden investive Maßnahmen gefördert. Ebenso dazugehörige Personal-
und Sachkosten und Aufwendungen für die inhaltliche Arbeit. Die
Kostenaufstellung muss ausgewogen und detailliert sein. Personalkosten in
Deutschland sowie Reisekosten sollen 5 % der Antragssumme nicht
überschreiten. Der Antrag soll sich auf eine Projektlaufzeit von max. drei
Jahren beziehen. Die beantrage Förderung soll sich zwischen 25.000 und 80.000
Euro bewegen.
Zur den Antragsunterlagen gehören folgende Formulare: der Antrag zur Förderung
eines Projektes, die Anlage Baumaßnahme und der Kosten-& Finanzierungsplan.
Sehr gern können weitere, das Projekt erläuternde Materialien, zusätzlich
eingereicht werden.
Bitte achten Sie darauf, dass bereits die Antragunterlagen auch von
Schülerinnen und Schülern gelesen werden und für diese verständlich und
nachvollziehbar formuliert sein sollten.
In einer Jury entscheiden sächsische Schülerinnen und Schüler über die zu
fördernden Projekte. Der Antragsteller hat die Möglichkeit, das beantragte
Projekt persönlich vor der Jury zu präsentieren, wenn der Antrag die
formellen Erfordernisse erfüllt.
Im Falle einer Auswahl des beantragten Projekts, geht dem Antragssteller ein
vorbehaltlicher Förderbescheid zu. Vorbehaltlich insofern, da nur bei
erfolgreicher Umsetzung des Projekts genialsozial in dem Projektjahr, eine
Förderung gewährleistet werden kann. Nach einer erfolgreichen Umsetzung von
genialsozial unterzeichnen der Antragsteller und die Sächsische
Jugendstiftung einen Vertrag über die Förderung des Projekts.
Öffentlichkeitsarbeit und Berichte
Im Falle einer Auswahl durch die Jury verpflichtet sich der Antragsteller
alles in seinen Kräften stehende zu tun, um eine erfolgreiche Umsetzung von
genialsozial in seiner Heimatregion zu befördern. Außerdem verpflichtet sich
der Antragsteller im Falle einer Förderung, das Projekt und den
Projektverlauf regelmäßig in geeigneter Weise darzustellen, damit die an
genialsozial beteiligten Schülerinnen und Schüler sich über das ausgewählte
Projekt informieren können.
Außerdem soll der Antragsteller je nach Anfrage und Bedarf, Projektunterricht
in sächsischen Schulen zu Themen und Inhalten des geförderten Projekts
durchführen.
Antragsdokumente senden Sie bitte bis zum 1.Dezember 2011 an:
Sächsische Jugendstiftung
genialsozial
Weißeritzstr. 3
01067 Dresden
Für Beratungen zur Antragstellung stehen wir gern zur Verfügung.
Tel. 0351-4820807 mob. 0173-5768026
Weitere Informationen unter:
www.saechsische-jugendstiftung.de und www.genialsozial.de
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Projektleiterin
genialsozial
Sächsische Jugendstiftung
Weißeritzstraße 3
01067 Dresden
Telefon (03 51) 48 20 807
Telefax (03 51) 82 12 247
Internet: www.genialsozial.de
www.saechsische-jugendstiftung.de
E-Mailadresse: ed.laizoslainegnull@ofni
Geschäftsführer: Rüdiger Steinke
Stiftungsaufsicht: Regierungspräsidium Dresden (Az: 21-0563 SJ)
03. November 2011 (dorothea)






