EineWelt Sachsen
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Kooperationsveranstaltungen mit Mitgliedern

Das Entwicklungspolitische Netzwerk Sachsen unterstützt seine Mitglieder gerne bei Projekten und Veranstaltungen, indem es Kooperationspartner wird.

I. Welche Kooperationen gemacht werden und mit welchem finanziellen Beitrag sich das ENS an einer Kooperation beteiligt, entscheidet der ENS-Vorstand. Dafür ist ein kurzer, formloser Kooperationsvorschlag mit Vorstellung des Projekts (wenn möglich nicht mehr als eine Seite) sowie Kosten- und Finanzierungsplan an das ENS-Koordinierungsbüro zu schicken (muster_kosten-finanzierungsplan).

Der Vorstand hat folgende Kriterien festgelegt:
1. Der finanzielle Beitrag des ENS zu einer Kooperation liegt zw. 500-700 €. Der finanzielle Eigenanteil sollte in der Regel mindestens 10 Prozent betragen.
2. Es werden die Vorschläge bevorzugt, bei denen ein deutlicher Kooperationscharakter vorliegt (wenn z.B. mehrere ENS-Mitgliedsorganisationen eine Veranstaltung zusammen machen oder eine Veranstaltung als gemeinsame Idee aus dem Netzwerk entsteht).
3. Vorschläge von kleinen Mitgliedsorganisationen, für die eine Antragsstellung bei anderen Geldgebern schwieriger ist, werden bevorzugt.

II. Da die Finanzmittel für Kooperationsveranstaltungen des ENS vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) stammen und dementsprechend gegenüber diesem abgerechnet werden müssen, sind einige Formalia einzuhalten (für genaueres siehe das BMZ-Informationsblatt infoblatt_inwent_zuschussfaehige_augaben“).

Grundsätzlich:
Es darf keine Doppelfinanzierung geben, d.h. kein Geld für die gleiche Veranstaltung vom BMZ bzw. InWEnt (FEB-Mittel oder AGP-Mittel) kommen.

Für den Kooperationsvorschlag:
1. Kurze schriftliche Vorstellung des Projekts
2. Kosten- und Finanzierungsplan

Für die Kooperation:
Die meisten Formalia sind im Kooperationsvertrag geregelt (bitte insbesondere von Anfang an beachten: In sämtlichen Ankündigungen, Flyern, etc. muss das ENS als Kooperationspartner auftauchen und das BMZ als Finanzier. Entweder durch den Satz: “in Zusammenarbeit mit dem Entwicklungspolitischen Netzwerk Sachsen e.V. (ENS), gefördert aus Mitteln des BMZ” oder nach Absprache).
Zusätzlich zu den im Kooperationsvertrag festgelegten Dingen, benötigt das ENS:
1. Eine TeilnehmerInnenliste entsprechend der Vorlage tn-liste-neu-viersprachig (außer wenn TeilnehmerInnenliste durch Art der Veranstaltung nicht möglich, z.B. Veranstaltung im öffentlichen Raum mit Laufpublikum – dann mindestens Schätzung am Ende der Veranstaltung oder Foto).
2. Für die Abforderung des Geldes: Ein Anschreiben entsprechend der Vorlage muster_anforderung_kooperationsbeitrag_ens
3. Zum Abschluss: Einen kurzen Sachbericht muster_bericht_kooperationen_ens und die Kostenaufstellung muster_kostenaufstellung_kooperationsveranstaltung_ens.mit den dazugehörigen Belegen in Kopie + Einladungen/Flyer im Original merkblatt_abrechnung_ens.