BNE in Sachsen: Anträge für Kleinprojekte ab sofort möglich

Mit dem jetzt vom Sächsischen Landtag beschlossenen Landeshaushalt stehen erneut Mittel für Kleinst‑ und Kleinprojekte im Rahmen der „Sächsischen Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung (SäLa‑BNE)“ zur Verfügung. Sächsische Vereine können ab sofort Anträge stellen, um mit Modellprojekten an Schulen, in Kommunen und außerschulischen Lernorten konkrete Impulse für eine zukunftsfähige Gesellschaft zu setzen.

Was ist Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)?

Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) zielt darauf ab, Menschen zu befähigen, global verantwortungsbewusst und zukunftsorientiert zu handeln. Sie fördert:

  1. die Reflexion der eigenen Rolle in komplexen Zusammenhängen
  2. multiperspektivisches und vernetztes Denken
  3. Handlungsfähigkeit als Individuum und in Gemeinschaften
  4. Wertschätzung von Diversität und Empathie

Gefördert werden Projekte, die noch nicht gestartet sind und bis spätestens 31. Dezember 2025 abgeschlossen werden. Ob Workshops in kommunalen Einrichtungen, Fortbildungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren oder die Entwicklung von Bildungsmaterialien für Schulen und Hochschulen – die Bandbreite ist bewusst offen gehalten. Wichtig ist lediglich, dass die Maßnahme in Sachsen stattfindet und einen Beitrag zu einem der sechs Bildungsbereiche der Landesstrategie leistet:

  1. Frühkindliche Bildung
  2. Allgemeinbildende Schulen
  3. Berufliche Bildung
  4. Hochschulen
  5. Non‑formales und informelles Lernen
  6. Bildung in der Kommune

Förderfähige Formate umfassen etwa Workshops, Filmvorführungen, Exkursionen, Projekttage, Aus‑ und Fortbildungen von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, Sensibilisierungsmaßnahmen sowie die Erstellung und Erprobung von Bildungsmaterialien und Online-Angeboten.

Die Gesamtprojektkosten sollten in der Regel 10.000 Euro nicht überschreiten; Eigen- oder Drittmittel können zusätzlich eingebracht werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Kombination mit anderen Landesmitteln des Freistaats Sachsen ausgeschlossen ist. Zugelassen sind typischerweise Aufwendungen für Unterbringung und Verpflegung, Fahrt- und Sachkosten, Honorare sowie Ehrenamtspauschalen und Verwaltungskosten. Eine feste Antragsfrist gibt es nicht – Förderanträge können fortlaufend eingereicht werden. Um Missverständnisse zu vermeiden und alle formalen Voraussetzungen zu erfüllen, empfiehlt es sich, vor der Antragstellung die ausführlichen Hinweise der Stiftung Nord‑Süd‑Brücken zu prüfen. Dort finden Sie ausführliche Hinweise zu den Fördervoraussetzungen, der Antragstellung sowie die Antragsformulare zum Download stehen auf unseren Webseiten des SäLa-BNE-Programms zur Verfügung.

Weitere Links zur BNE in Sachsen:

Das SäLa‑BNE‑Programm wird auf Grundlage des Haushaltsbeschlusses des Sächsischen Landtags aus Steuermitteln finanziert und vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus unterstützt. Die operativen Aufgaben liegen bei der Stiftung Nord‑Süd‑Brücken, die Ihnen bei Rückfragen gern weiterhilft.