Pressemitteilung DSM | Stellungnahme zu den diesjährigen Kommunalwahlen in Sachsen

Dresden, 08.06.2022

Am 12. Juni 2022 finden Kommunalwahlen in Sachsen statt: In über 180 sächsischen Städten und Gemeinden werden Bürgermeister:innen gewählt, in neun Landkreisen werden neue Landrät:innen berufen. Ausgeschlossen von diese Wahlen und damit von demokratischer Mitbestimmung und politischer Teilhabe auf kommunaler Ebene sind verschiedene Gruppen. Darunter auch jene, die weder die deutsche Staatsangehörigkeit noch die eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, sogenannte Drittstaatsangehörige.

Während in vielen EU-Ländern das Kommunalwahlrecht angepasst wurde und auch Bürger:innen aus außereuropäischen Herkunftsstaaten ihr passives und aktives Wahlrecht ausüben können, wird eben jenen Bürger:innen in Sachsen die gleichberechtige Teilnahme an Wahlen verwehrt. „Es ist nicht hinnehmbar, dass erneut Teile der sächsischen Gesellschaft für weitere 7 Jahre ihrer Mitbestimmung auf kommunaler Ebene beraubt werden. Wir vom DSM bekräftigen hier und heute erneut unsere Forderung nach der Einführung eines kommunalen Wahlrechts für alle Bürger:innen in Sachsen. Allen Menschen, die in Sachsen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, muss dieses Recht zugestanden werden!” – betont Kanwal Sethi, Co-Vorsitzender des DSM.

Jene Forderung ist bundesweit, besonders aber auch in Sachsen von großer Wichtigkeit. Hier erstarken seit Jahren rechtextreme Kräfte. – Kräfte, die auch bei den anstehenden Kommunalwahlen danach streben werden, in bestehende demokratische Strukturen einzugreifen, politische Ämter zu besetzen und so ihren Einfluss auf der kommunalen Ebene zu erweitern und institutionell zu verfestigen. „Das wäre fatal, denn politische Entscheidungen, die auf kommunaler Ebene getroffen werden, haben unmittelbare Auswirkungen auf das Leben der dort ansässigen Menschen. Verfestigten sich auch auf dieser Ebene antidemokratische Potenziale, hätte dies verheerende sowie spürbare Auswirkungen und zwar genau auf die Lebensrealität derjenigen Menschen, denen das Recht auf demokratische Mitbestimmung verweigert wird. Dies unterstreicht abermals die notwendige Anpassung des kommunalen Wahlrechts.” – so die Co-Vorsitzende des DSM Si Cao.

Bei den anstehenden Wahlen entscheidet die Staatsangehörigkeit nicht nur darüber, wer seine Stimme abgeben darf, sondern auch darüber, wer sich um ein Amt bewerben darf. Der Co-Vorsitzende des DSM Azim Semizoğlu erklärt dazu: „Unsere Forderung nach einem Kommunalwahlrecht für alle Menschen in Sachsen umfasst explizit sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht. Menschen die Teil einer Stadt oder Gemeinde, die Teil der sächsischen Bevölkerung sind, müssen das Recht haben, sich als Kandidat:innen bei Kommunalwahlen aufstellen zu lassen und gewählt zu werden. Die Möglichkeit, nicht nur repräsentiert zu werden, sondern auch die Verantwortung von seinen Mitmenschen übertragen zu bekommen selber zu repräsentieren und direkt an der Gestaltung des Gemeinwesens mitzuwirken, ist ein Teil von politischer Teilhabe, der niemanden vorenthalten werden darf.”

Kurzinfo zum Dachverband sächsischer Migrantenorganisationen DSM:

Der DSM ist der Dachverband migrantischer Organisationen in Sachsen und wurde 2017 gegründet. Wir verstehen uns als Kompetenzzentrum und Dienstleister für die Bedarfe unserer Mitgliedsvereine. Unter unserem Dach organisieren sich derzeit 60 Vereine und Organisationen, die Menschen aus mehr als 20 verschiedenen Herkunftsländern repräsentieren.